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   LSG Hamburg, 16.11.2011 - L 2 AL 73/08   

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https://dejure.org/2011,9648
LSG Hamburg, 16.11.2011 - L 2 AL 73/08 (https://dejure.org/2011,9648)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2011 - L 2 AL 73/08 (https://dejure.org/2011,9648)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2011 - L 2 AL 73/08 (https://dejure.org/2011,9648)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Zwischenzinsen - nicht alsbaldige zweckentsprechende Verwendung einer Zuwendung - Ermessensausübung - atypischer Sachverhalt - anzuwendendes Verjährungsrecht - Verjährungsbeginn

  • Justiz Hamburg

    § 50 Abs 2a S 3 SGB 10, § 50 Abs 4 SGB 10, § 197 BGB vom 19.06.2001, § 195 BGB vom 01.01.2002, § 169 AO 1977
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Zwischenzinsen - nicht alsbaldige zweckentsprechende Verwendung einer Zuwendung - Ermessensausübung - atypischer Sachverhalt - anzuwendendes Verjährungsrecht - Verjährungsbeginn

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Brandenburg, 11.02.2004 - 2 A 680/03

    Zinsforderung wegen nicht alsbaldiger Verwendung von Fördermitteln, Auslegung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.11.2011 - L 2 AL 73/08
    Vermögensrechtliche Ansprüche öffentlich-rechtlicher Rechtsträger unterlägen grundsätzlich der Verjährung (Hinweis auf OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 11.02.2004 - 2 A 680/03, juris).

    Soweit spezialgesetzliche Regelungen fehlten und auch keine sachnäheren öffentlich-rechtlichen Vorschriften für eine Analogie in Betracht kämen, fänden für die Verjährung öffentlich-rechtlicher Vermögensansprüche die §§ 195 ff. BGB entsprechende Anwendung (Hinweis auf OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 11.02.2004, aaO).

    Die analoge Anwendung der Vorschriften des BGB auf die Zinsforderung wegen nicht fristgerechter Mittelverwendung ist sachgerecht und entspricht der herrschenden Auffassung (vergleiche nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 11.02.2004, aaO, sowie vom 11.03.2010 - OVG 2 B 1.09, juris; VG Meiningen, Urteil vom 20.05.2009, aaO).

  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.11.2011 - L 2 AL 73/08
    Verjährung sei deshalb nicht eingetreten, weil die Forderung erst mit Erlass des festsetzenden Zahlungsbescheids fällig geworden (Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.04.2005 - 8 C 5/04, BVerwGE 123, 303) und die Fälligkeit der Forderung für den Beginn der Verjährung erforderlich sei.

    Der Zinsanspruch hingegen entsteht bereits mit der nicht alsbaldigen - was nach überwiegender Auffassung sowie den auch im Zuwendungsbescheid vom 18.10.1993 in Bezug genommenen ANBest-P nach mehr als zwei Monaten der Fall ist - Verwendung der ausgekehrten Mittel (BVerwG, Urteil vom 27.04.2005 - 8 C 5/04, aaO; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2010, sowie VG Meiningen, Urteil vom 20.05.2009, jeweils aaO mwN).

    Unter Zugrundelegung der vorgenannten Überlegungen ist die von der Beklagten zur Stützung ihrer Ansicht herangezogene Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 27.04.2005 - 8 C 5/04, aaO), dass die Anspruchsentstehung nichts darüber aussage, wann die Bewilligungsbehörde die Zinsen vom säumigen Empfänger verlangen könne und dass die Fälligkeit erst mit der Bekanntgabe des Zahlungsbescheides eintrete, zwar richtig, sagt aber in den tragenden Gründen wegen Irrevisibilität ausdrücklich nichts darüber aus, zu welchem Zeitpunkt die Verjährungsfrist zu laufen beginnt.

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.11.2011 - L 2 AL 73/08
    Dies gelte erst recht, wenn vom Widerruf abgesehen werde und lediglich Zinsen verlangt würden (Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30/01, BVerwGE 116, 332).

    Die lange Dauer des Prüfungsverfahrens habe keine Auswirkung auf die Zinszeiträume, die Zinsforderung stelle regelmäßig kein Druckmittel mehr dar, sondern diene nur der Abschöpfung nicht gerechtfertigter Vermögensvorteile, wobei unerheblich sei, ob diese tatsächlich erzielt worden seien (Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26.06.2002, aaO).

  • VG Meiningen, 20.05.2009 - 2 K 252/08

    Verjährung öffentlich-rechtlicher Zinsforderungen; Analogie; Entstehung;

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.11.2011 - L 2 AL 73/08
    Rechtsfehlerfrei hat das Sozialgericht ausgeführt, dass angesichts fehlender unmittelbar anwendbarer Regelungen zur Verjährung des Zinsanspruchs wegen nicht fristgerechter Mittelverwendung diejenigen des BGB analog anzuwenden sind und dass die Verjährungsfristen hiernach zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheids vom 07.02.2005 unabhängig davon abgelaufen waren, ob man die Verjährung der Zinsforderung nun nach § 197 BGB a.F. oder § 195 BGB bemisst, wobei nach Überzeugung des erkennenden Senats § 197 BGB a.F. einschlägig ist, der Zinsen ausdrücklich nennt (ebenso: VG Meiningen, Urteil vom 20.05.2009 - 2 K 252/08 Me, juris, Rdnr. 38 mwN auch zur Gegenansicht).

    Die analoge Anwendung der Vorschriften des BGB auf die Zinsforderung wegen nicht fristgerechter Mittelverwendung ist sachgerecht und entspricht der herrschenden Auffassung (vergleiche nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 11.02.2004, aaO, sowie vom 11.03.2010 - OVG 2 B 1.09, juris; VG Meiningen, Urteil vom 20.05.2009, aaO).

  • VG Weimar, 20.01.2005 - 8 K 4119/04

    ; Zuwendung; Zins; Verzinsung; zweckentsprechend; Verwendung; Verjährung;

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.11.2011 - L 2 AL 73/08
    Insbesondere wäre der erhebliche Zeitablauf bis zur Entscheidung der Beklagten zu berücksichtigen gewesen (Hinweis auf VG Weimar, Urteil vom 20.01.2005 - 8 K 4119/04.We, juris), weil nicht unerheblich sei, wie nach diesem Zeitablauf die Forderung von Zinsen noch als Druckmittel zur ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel genutzt werden könne.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 2 B 1.09

    Zuwendung; Fördermittel; verspätete Verwendung; Verzögerungszinsen; Zinsanspruch;

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.11.2011 - L 2 AL 73/08
    Die analoge Anwendung der Vorschriften des BGB auf die Zinsforderung wegen nicht fristgerechter Mittelverwendung ist sachgerecht und entspricht der herrschenden Auffassung (vergleiche nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 11.02.2004, aaO, sowie vom 11.03.2010 - OVG 2 B 1.09, juris; VG Meiningen, Urteil vom 20.05.2009, aaO).
  • OVG Thüringen, 18.02.1999 - 2 KO 61/96

    Wirtschaftlichkeit; Sparsamkeit; Forderung von Zinsen; Alsbaldige Verwendung;

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.11.2011 - L 2 AL 73/08
    Sie trägt vor, dass die Beklagte im angefochtenen Bescheid nicht zum Ausdruck gebracht habe, dass ihr bewusst gewesen sei, dass in atypischen Fallgestaltungen Ermessen auszuüben sei (Hinweis auf Thüringer OVG, Urteil vom 18.02.1999 - 2 KO 61/96, NVwZ-RR 1999, 435).
  • OVG Sachsen, 26.04.2012 - 1 A 963/10

    Verjährung bei der Erhebung von Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner zuvor genannten Entscheidung vom 21. Oktober 2010 darauf hingewiesen, dass insoweit dem Vertrauensschutz des Betroffenen Rechnung zu tragen sei, der die Möglichkeit eines rückwirkenden Beginns der Verjährung erfordere, unabhängig davon, ob der zuständigen Behörde die anspruchsbegründenden Umstände seinerzeit bereits bekannt gewesen seien oder hätten bekannt sein müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 2010 a. a. O.; im Ergebnis auch LSG Hamburg Urt. v. 16. November 2011 - L 2 AL 73/08 -, juris Rn. 21).

    27 Das Berufen der Klägerin auf die Einrede der Verjährung ist ferner nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. LSG Hamburg, Urt. v. 16. November 2011, a. a. O., juris Rn. 21).

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